Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. med. vet. Maria-Louise Morgott
Mobile Tierärztin • Landkreis Starnberg
Enzianstr. 4a
82319 Starnberg
Deutschland
Bei dieser Praxis handelt es sich nicht um eine stationäre Tierarztpraxis mit festen Öffnungszeiten und regulärem Besucherverkehr. Das Kernleistungsangebot sind mobile Hausbesuche im Landkreis Starnberg und den umliegenden Gemeinden. Tierbesitzer werden zu einem individuell vereinbarten Termin zu Hause besucht.
Auf ausdrücklichen Wunsch können Tiere auch an der Praxisadresse abgegeben und nach dem Eingriff wieder abgeholt werden. Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder Kontaktformular vergeben. Es gibt keinen Empfangsbereich mit Wartezimmer.
Telefon: +49 176 211 540 50
E-Mail: mail@drmorgott.de
Website: www.drmorgott.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Tierärztin
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern)
Kammerzugehörigkeit: Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastr. 7a, 80336 München
www.bltk.de
Aufsichtsbehörde: Regierung von Oberbayern
80534 München
www.regierung.oberbayern.bayern.de
Steuernummer: 161/252/50851
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Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 22. August 2022 (in Kraft seit 22. November 2022). Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor. Die konkrete Gebühr bemisst sich nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Leistung, Tierwert und den örtlichen Verhältnissen.
Samstag und reguläre Sprechstunden: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 GOT gilt der Wochenend-Zeitpunkt ausdrücklich nicht als erhöhungsrelevantes Kriterium, sofern die Leistung im Rahmen regulärer Sprechstunden erbracht wird. Leistungen, die samstags während unserer normalen Praxiszeiten, inklusive vereinbarter Termine, stattfinden, werden daher ohne Wochenend-Zuschlag nach den normalen Sätzen abgerechnet.
Notdienst: Die erhöhten Sätze (mindestens zweifach, bis zum Vierfachen) sowie die Notdienstgebühr von 50,00 Euro gemäß § 4 GOT gelten ausschließlich für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechstunden im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden. Für Nachteinsätze (18:00 bis 08:00 Uhr) sowie gesetzliche Feiertage kann der Zeitpunkt als Ermessenskriterium innerhalb des normalen Gebührenrahmens Berücksichtigung finden.
Hausbesuche werden zusätzlich mit dem gesetzlich vorgesehenen Weggeld abgerechnet; eine Unterschreitung ist nur schriftlich im Einzelfall möglich. Die Gebührensätze der GOT enthalten keine Umsatzsteuer.
Als niedergelassene Tierärztin unterhält Dr. Morgott eine tierärztliche Hausapotheke gemäß der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung. Die Abgabe von Arzneimitteln an Tierhalter erfolgt ausschließlich im Rahmen eines bestehenden Behandlungsverhältnisses.
Die Preisgestaltung für abgegebene Medikamente richtet sich nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Der Abgabepreis setzt sich zusammen aus dem Apothekeneinkaufspreis zuzüglich eines gesetzlich geregelten Zuschlags sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind an diese Vorgaben gebunden und haben keinen Ermessensspielraum bei der Preisgestaltung für Arzneimittel.
Wir führen die vollständige Produktpalette von Inuvet, einem auf Tiermedizin spezialisierten deutschen Hersteller hochwertiger Ergänzungsfuttermittel und Tierarzneimittel, der ausschließlich über Tierärzte vertreibt. Das Sortiment umfasst unter anderem Produkte für:
Sollte ein benötigtes Produkt gerade nicht vorrätig sein, bestellen wir es selbstverständlich auf Anfrage für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.
Stand: June 2026