Ich habe sechs Hunde. Die gehen jeden Tag zwei bis drei Stunden mit mir raus, bei jedem Wetter, das ganze Jahr. Nicht weil ich muss, sondern weil ich sehe, was es mit einem Hund macht, wenn er das nicht bekommt. Als mobile Tierärztin, die täglich in Häuser kommt, sehe ich auch das Gegenteil. Hunde, die zu wenig Bewegung haben, sind oft krank, schwer, unruhig oder beides. Und ihre Besitzer wundern sich, warum.
Seit 2022 ist das, was viele das Gassi-Gesetz nennen, Bundesrecht. Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt vor, was Hunden zusteht. Nicht als Empfehlung, sondern als rechtliche Pflicht. Weil das Gesetz im Alltag oft falsch verstanden wird, und weil der Grund dahinter selten erklärt wird, schreibe ich das hier auf.
Was das Gesetz wirklich sagt und was nicht
Fast alle kennen die Zahl: zweimal täglich eine Stunde. Sie kursiert in Zeitungen, auf Hundeforen, in Gesprächen mit Tierhaltern. Das Problem ist, dass diese Zahl nie Gesetz geworden ist. Sie stand in einem frühen Referentenentwurf der Tierschutz-Hundeverordnung, der durch die Medien gegangen ist. In die endgültige Fassung, die seit dem 1. Januar 2022 gilt, wurde sie nicht aufgenommen (Tierschutz-Hundeverordnung, BGBl. I S. 4970, 25. November 2021).
Was in § 2 der Tierschutz-Hundeverordnung, kurz TierSchHuV, tatsächlich steht, ist folgendes: Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Und: Einem Hund ist mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit einer Betreuungsperson zu ermöglichen.
Keine Stundenangabe. Kein festes Minimum für erwachsene Hunde. Die einzige konkrete Zahl im Gesetz gilt für eine bestimmte Gruppe: Welpen bis 20 Wochen haben Anspruch auf mindestens vier Stunden täglich Umgang mit einer Betreuungsperson (§ 2 Abs. 1 Satz 2 TierSchHuV). Wer einen Junghund hat und ganztags arbeitet, ohne eine Lösung für die Betreuung organisiert zu haben, verstößt damit gegen geltendes Recht. Das ist keine Kleinigkeit.
Der Gesetzgeber hat die fehlenden Stundenangaben für erwachsene Hunde bewusst so gelassen. Der Grund ist nachvollziehbar: Ein Windhund braucht andere Bewegung als ein Berner Sennenhund. Ein Hund mit Herzinsuffizienz braucht etwas anderes als ein gesunder Junghund. Eine starre Zahl wäre in der Praxis nicht sinnvoll anwendbar. § 2 Abs. 1 Satz 3 TierSchHuV hält deshalb ausdrücklich fest, dass Auslauf und Sozialkontakte der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen sind. Der Halter steht in der Pflicht, den individuellen Bedarf seines Tieres zu kennen und zu erfüllen.
Warum der Hund raus muss: der Grund hinter dem Gesetz
Das Gesetz ist nicht willkürlich. Es bildet ab, was Veterinärverhaltensmedizin und Tierschutzforschung seit Jahrzehnten zeigen: Ein Hund, der zu wenig Bewegung, zu wenig Außenreize und zu wenig sozialen Kontakt bekommt, ist kein glücklicher Hund. Meistens ist er auch kein gesunder Hund.
Hunde sind keine Zimmertiere, die sich mit einem kurzen Auslauf im Garten begnügen. Sie sind aus einer Arbeitsbeziehung mit dem Menschen entstanden, über Jahrtausende auf Zusammenarbeit, Bewegung und gemeinsame Aktivität hin gezüchtet. Wenn diese Grundbedürfnisse nicht erfüllt werden, entstehen Probleme. Bewegungsmangel treibt zunächst eine Energieimbalance voran, die sich in Gewichtszunahme niederschlägt. Mit zunehmendem Gewicht sinkt dann die Bewegungsfreude weiter, ein Teufelskreis, der sich ohne aktives Eingreifen kaum von selbst löst (VETO Tierschutz, 2025).
Was ich im Hausbesuch sehe, wenn ein Hund zu wenig Auslauf bekommt, ist oft eine Kombination aus mehreren Dingen. Der Hund ist schwer. Sein Bewegungsapparat ist schlechter als er sein sollte. Er ist rastlos in der Wohnung, oder das genaue Gegenteil: apathisch und schwer zu motivieren. Er schläft schlecht. Er hat Verhaltensprobleme, die sich in Zerstörung, übermäßigem Bellen oder Aggression äußern. Aggressives Verhalten, Zerstörungswut und hyperaktives Kläffen können direkte Zeichen von Unterforderung und Bewegungsmangel sein (VTG Tiergesundheit). Und die Besitzer beschreiben das mit Sätzen wie: Er ist halt so.
Er ist nicht so. Er bekommt nicht, was er braucht.
Ich sage das ohne Vorwurf. Viele Halter unterschätzen einfach, was ein Hund täglich an Aktivität braucht, weil niemand es ihnen erklärt hat. Die Tierschutz-Hundeverordnung versucht, eine Mindestregelung zu setzen. Das Minimum sollte aber nicht das Ziel sein.
Die gesundheitlichen Folgen zu geringer Bewegung sind gut dokumentiert. Laut aktueller Studienlage gelten bis zu 65 Prozent der erwachsenen Hunde in Deutschland als übergewichtig. Übergewicht erhöht das Risiko für Gelenkerkrankungen wie Hüftgelenksdysplasie und Arthrose erheblich, verschlimmert bestehende Bandscheibenprobleme, belastet das Herz-Kreislauf-System und verkürzt die Lebenserwartung nachweislich um etwa zwei bis drei Jahre (Nahrgang, erschienen in Nippers 1/2011, Dähne Verlag). Das sind keine abstrakten Risiken. Das sind Hunde, die ich behandle.
Was außerdem im Gesetz steht und oft übersehen wird
Die TierSchHuV regelt mehr als nur den täglichen Auslauf. Ein Zwinger gilt ausdrücklich nicht als Auslauf im Sinne des Gesetzes. Wer seinen Hund im Außenzwinger hält und glaubt, damit sei die Bewegungspflicht erfüllt, liegt falsch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 TierSchHuV).
Hunde sollen regelmäßig Kontakt zu Artgenossen haben, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder eine dokumentierte Unverträglichkeit dagegensprechen. Das klingt weich, hat aber Konsequenzen. Hunde, die vollständig von anderen Hunden isoliert werden, ohne dass es dafür einen medizinischen Grund gibt, werden schlechter gehalten als das Gesetz es erlaubt.
Dauerhaftes Anleinen an einem festen Punkt ist verboten. Eine kurze Fixierung vor dem Supermarkt ist in Ordnung. Eine Anbindehaltung als Dauerlösung ist es nicht, sie wurde mit der Novelle von 2023 ausdrücklich untersagt (§ 2 TierSchHuV i.d.F. vom 1. Januar 2023).
Warum meine sechs Hunde täglich zwei bis drei Stunden draußen sind
Ich habe selbst sechs Hunde. Sie bewegen sich jeden Tag zwei bis drei Stunden im Freien, je nach Wetter, Tageszeit und Gesundheitszustand der einzelnen Tiere. Das ist nicht das Ergebnis einer rechtlichen Kalkulation. Es ist das Ergebnis von dem, was ich täglich sehe, bei meinen eigenen Tieren und bei den Patienten, zu denen ich gerufen werde.
Ein Hund, der ausreichend Bewegung bekommt, schläft besser, frisst kontrollierter, ist ausgeglichener im Verhalten und belastbarer im Alter. Die orthopädischen Probleme, die ich bei übergewichtigen Hunden behandle, die Bandscheibenprobleme, die Ellenbogen- und Hüftdysplasien, die durch Übergewicht verschlimmert werden, die Herzprobleme bei Hunden, die nie wirklich aktiv waren: Das alles hat sehr oft mit zu wenig Bewegung zu tun.
Das Gesetz setzt ein Minimum. Was ich meinen Patienten mitgebe, ist die Einschätzung, dass das Minimum selten das ist, was einem Hund gut tut. Die meisten Hunde brauchen mehr. Wie viel mehr hängt von Rasse, Alter, Gesundheit und Temperament ab. Sprechen Sie mich gerne an.
Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Hund wirklich braucht, oder wenn Ihnen etwas an seinem Verhalten auffällt, das Sie nicht einordnen können: Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.