Warum sich jeder Mensch in Deutschland Tierheilpraktiker nennen darf, was Globuli wirklich enthalten, und an welchem Punkt aus Esoterik Tierquälerei wird.

Vor ein paar Wochen saß ich am Küchentisch einer Kundin, vor mir ein Labrador-Rüde, neun Jahre alt, mit einer Bisswunde an der Flanke. Drei Tage alt. Ein Nachbarshund hatte zugepackt, kurz nur, ein einziger Biss. Von außen sah man fast nichts. Ein kleines Loch im Fell, vielleicht so groß wie eine Erbse. Die Besitzerin hatte es täglich mit einer Mischung aus verdünntem Teebaumöl und einer homöopathischen Salbe versorgt, die ihr eine Tierheilpraktikerin empfohlen hatte. Die Heilpraktikerin hatte auch gesagt, man müsse die Wunde atmen lassen, der Körper regle das selbst, Antibiotika würden nur das Immunsystem schwächen.

Als ich die Haut zur Seite schob, kam mir der Geruch entgegen, den jeder Tierarzt kennt und keiner mag.

Darunter hatte sich eine Tasche gebildet, handflächengroß, gefüllt mit Eiter. Das kleine Loch im Fell war die Spitze des Eisbergs gewesen. Was darunter lag, war eine ausgedehnte Gewebezerstörung, die seit drei Tagen vor sich hin arbeitete. Der Hund kam noch am selben Tag in die Praxis, wurde in Narcose gelegt, die Wunde eröffnet, gespült, mit Drainage versorgt. Er hat es gut überstanden. Aber es war knapp, und es war völlig unnötig.

Ich erzähle das nicht, um die Besitzerin vorzuführen. Sie hat geliebt, gesorgt, getan, was sie für richtig hielt. Sie hat einem Menschen vertraut, der sich Heilpraktikerin nennen durfte, und sie wusste nicht, dass hinter diesem Wort in Deutschland praktisch nichts steht.

Jeder darf das. Wirklich jeder.

Lassen Sie mich mit der unbequemsten Wahrheit anfangen. Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung, keine staatliche Prüfung, keine Zulassung, keine Kammer, die irgendetwas kontrolliert. Die Sächsische Landestierärztekammer formuliert es in ihrem Merkblatt so nüchtern, dass es fast schon wieder komisch ist: Für die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker existiert kein definierter gesetzlicher Rahmen, jedermann darf sich Tierheilpraktiker nennen und diesen Beruf auch ausüben, eine Berufsausübung sei sogar völlig ohne Ausbildung möglich (Sächsische Landestierärztekammer, Merkblatt Tierheilpraktiker).

Lesen Sie das ruhig zweimal.

Sie könnten morgen ein Schild an Ihre Tür hängen. Tierheilpraktikerin Erika Mustermann. Niemand würde Sie aufhalten. Sie bräuchten keinen Tag Ausbildung, keine bestandene Prüfung, keinen Nachweis irgendeiner Kompetenz. Das ist kein Schlupfloch und keine Übertreibung, das ist die geltende Rechtslage, und sie wurde 2007 sogar von der Bundesregierung schwarz auf weiß bestätigt. Der Angabe Tierheilpraktiker, so heißt es in der Antwort auf eine Anfrage im Bundestag, lasse sich nicht entnehmen, dass die so bezeichneten Personen bestimmte Ausbildungs- oder Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/5573, 2007).

Beim menschlichen Heilpraktiker ist das anders. Der muss eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen, bevor er praktizieren darf. Diese Prüfung ist kein Examen in Medizin, aber sie soll wenigstens sicherstellen, dass jemand keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Das zugrunde liegende Gesetz, das Heilpraktikergesetz von 1939, gilt aber ausdrücklich nur für die Heilkunde am Menschen. In seinem Paragraphen 1 Absatz 2 steht es wörtlich: bei Menschen. Für Tiere gibt es kein vergleichbares Gesetz. Diese Lücke ist juristisch sauber dokumentiert, eine Fachpublikation im Medizinrecht stellt fest, dass anders als in der Humanheilkunde für die Tierheilkunde kein vergleichbarer Erlaubnisvorbehalt existiert (Springer, Medizinrecht, 2023).

Das Ergebnis ist eine bittere Ironie. Ein Mensch, der einem anderen Menschen Globuli gegen Kopfschmerzen geben will, muss durch eine amtsärztliche Prüfung. Ein Mensch, der einem schwerkranken Tier dieselben Globuli statt einer wirksamen Behandlung geben will, muss durch gar nichts.

Was in diesen Kügelchen steckt, und was nicht

Jetzt wird es naturwissenschaftlich, und ich verspreche Ihnen, es lohnt sich, hier kurz die Luft anzuhalten und mitzudenken. Denn der Kern des Problems lässt sich mit einer einzigen Zahl erschlagen.

Homöopathische Mittel werden potenziert, ein vornehmes Wort für verdünnt. Bei den sogenannten D-Potenzen bedeutet jede Stufe eine Verdünnung im Verhältnis eins zu zehn. D1 ist also ein Teil Wirkstoff auf zehn Teile Lösung. D2 ist eins zu hundert. D6, eine gängige Potenz aus der Drogerie, ist bereits eins zu einer Million. Jede weitere Stufe hängt eine Null an. Das klingt harmlos, bis man weiterrechnet.

Materie besteht aus Molekülen, und Moleküle kann man zählen. Die entscheidende Größe heißt Avogadro-Konstante, sie beträgt rund sechs mal zehn hoch dreiundzwanzig Teilchen pro Mol und ist seit 2019 ein fest definierter Naturwert (Internationales Büro für Maß und Gewicht, CGPM, 2018). Aus dieser Zahl folgt etwas Unausweichliches. Wenn Sie einen Stoff immer weiter im Verhältnis eins zu zehn verdünnen, ist spätestens ab der Potenz D23 oder D24 rechnerisch kein einziges Molekül des Ausgangsstoffes mehr in der Lösung. Nicht wenig. Nicht ein bisschen. Keines.

Und jetzt schauen wir uns die Potenzen an, die in der Praxis tatsächlich verkauft werden.

D20, eine durchaus übliche Potenz, bedeutet eine Verdünnung von eins zu zehn hoch zwanzig. Zur Veranschaulichung hat der Chemiker und Wissenschaftsjournalist eine schöne Skala aufgestellt: D8 entspricht etwa einem Tropfen in fünfundzwanzig Badewannen, D12 einem Tropfen im Bodensee, D20 einem Tropfen im gesamten Atlantik (Buggisch, Homöopathie verstehen, 2016). Sie könnten den Atlantik durchsieben und fänden Ihren Wirkstoff nicht.

Und dann gibt es Potenzen wie D40. Eins zu zehn hoch vierzig. Bei dieser Verdünnung müssten Sie eine Wassermenge durchsuchen, die alle Ozeane der Erde um astronomische Größenordnungen übersteigt, um auch nur ein einziges Molekül des ursprünglichen Stoffes zu finden. Das gesamte Wasser aller Weltmeere zusammen, etwa anderthalb Trilliarden Liter, reicht gerade einmal, um die Avogadro-Grenze irgendwo bei D21 bis D24 zu erreichen. Von dort bis D40 fehlen noch sechzehn weitere Nullen. Sie bräuchten das Wasser von Millionen Erdkugeln. Wir reden hier nicht mehr von Verdünnung. Wir reden von Abwesenheit.

Was bleibt also in einem Globulus der Potenz D40? Zucker. Reiner Rübenzucker, Saccharose, nichts anderes. Das ist keine Polemik, das steht so im Homöopathischen Arzneibuch, die Streukügelchen bestehen aus Saccharose, der Wirkstoff wird in einer alkoholischen Lösung aufgesprüht, der Alkohol verdunstet, und bei einer Hochpotenz ohne ein einziges Wirkstoffmolekül bleibt schlicht das Kügelchen Zucker übrig.

Wenn ein Tierheilpraktiker Ihrem Hund ein Globulus D40 gibt, gibt er ihm Zucker. Pharmakologisch ist das exakt dasselbe, als würde er ihm die Hand auflegen. In beiden Fällen wird kein Wirkstoff übertragen, weil keiner da ist. Der Vergleich mit dem Handauflegen ist nicht böse gemeint, er ist physikalisch korrekt.

Aber wirkt es nicht trotzdem? Die Studienlage

An dieser Stelle kommt verlässlich der Einwand, die Erfahrung zeige doch etwas anderes, dem Tier gehe es danach besser. Und ich nehme das ernst, denn es stimmt ja oft. Tieren geht es nach einer homöopathischen Behandlung manchmal wirklich besser. Nur liegt das nicht an den Kügelchen.

Es gibt drei große, unabhängige wissenschaftliche Auswertungen, die man kennen sollte. Der australische National Health and Medical Research Council, eine der angesehensten Gesundheitsbehörden der Welt, wertete 2015 die gesamte verfügbare Studienlage aus und kam zu einem Schluss, der an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt: Es gebe keine gesundheitlichen Beschwerden, bei denen es zuverlässige Belege für eine Wirksamkeit der Homöopathie gebe (NHMRC Australien, 2015). Die zweite Arbeit, eine große Vergleichsstudie im renommierten Fachblatt The Lancet, prüfte placebokontrollierte Studien und fand, dass die beobachteten Effekte der Homöopathie mit reinen Placeboeffekten vereinbar sind (Shang et al., The Lancet, 2005). Die dritte, eine gemeinsame Stellungnahme der europäischen Wissenschaftsakademien, formulierte es 2017 unmissverständlich und fügte einen Satz hinzu, der mir wichtig ist: Homöopathie könne schaden, indem sie Patienten davon abhalte oder es hinauszögere, angemessene, evidenzbasierte medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen (EASAC, 2017).

Genau dieser letzte Satz war der Eiter unter der Haut meines Labradors.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen. Der Placeboeffekt ist real, und beim Tier wirkt er auf einem Umweg, den man Erwartungshaltung des Besitzers nennt. Wer überzeugt ist, dem Tier zu helfen, geht ruhiger mit ihm um, beobachtet genauer, füttert sorgfältiger. Das Tier spürt diese Ruhe. Viele leichte Beschwerden verschwinden ohnehin von selbst, der Körper heilt, und wer in diesem Moment zufällig Globuli gegeben hat, schreibt die Heilung den Globuli zu. Das ist menschlich und verständlich. Es ist nur eben kein Wirknachweis.

Nosoden, Impfgegner und ein gefährliches Versprechen

Es gibt einen Bereich, bei dem mir die Sache vom Hals hochkommt, und das ist das Impfen. Ich höre in meinen Hausbesuchen immer wieder Sätze wie, der Heilpraktiker habe gesagt, Impfen vergifte den Hund, Impfen schwäche das Immunsystem, man könne das doch homöopathisch machen.

Man kann es nicht.

Die homöopathische Variante des Impfens nennt sich Nosode, das ist eine potenzierte, also bis zur Wirkstofffreiheit verdünnte Zubereitung aus Krankheitserregern. Sie soll angeblich vor genau der Krankheit schützen, aus der sie hergestellt wurde. Das Problem ist, dass sie das nachweislich nicht tut. Eine kontrollierte Studie verglich Nosoden, echte Impfungen und Placebo und maß die Antikörperbildung, das ist der messbare Beweis, dass eine Impfung wirkt. In der Nosodengruppe passierte exakt dasselbe wie in der Placebogruppe, nämlich nichts (Loeb et al., Vaccine, 2018). Selbst das Paul-Ehrlich-Institut, die deutsche Bundesbehörde für Impfstoffe, stellt fest, dass Nosoden im Sinne einer wissenschaftlichen Medizin keine Alternative zu Impfungen darstellen.

Eine Nosode erzeugt keine Antikörper. Sie erzeugt das Gefühl, etwas getan zu haben. Und während dieses Gefühl wächst, wächst auch das Zeitfenster, in dem sich ein ungeschützter Welpe mit Parvovirose anstecken kann, einer Krankheit, die kleine Hunde innerhalb von Tagen in einem Zustand sterben lässt, den ich niemandem beschreiben möchte, der gerade isst.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt für Hunde die Kernimpfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose, für Katzen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen (StIKo Vet, Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 2025). Das sind keine Geldmaschinen der Pharmaindustrie, das sind die Krankheiten, an denen Tiere früher reihenweise gestorben sind und an denen sie ohne Impfung wieder sterben würden. Eine Impfung ist, um es mit dem Bundesverband für Tiergesundheit zu sagen, aus Gründen des Tierschutzes unverzichtbar.

Der Verein, der nach Qualifikation klingt

Jetzt zu einem Punkt, der besonders raffiniert ist, weil er Seriosität vortäuscht, wo keine ist. Viele Tierheilpraktiker führen auf ihrer Webseite oder im Impressum die Mitgliedschaft in einem Verband, oft mit einem stolzen Siegel, geprüfter Tierheilpraktiker dieses oder jenes Verbandes. Manche schreiben sich Zusätze wie Diplom davor oder führen Bezeichnungen wie Chinesische Veterinärmedizin.

Das klingt nach Qualifikation. Es ist keine.

Diese Verbände gibt es wirklich, sie heißen etwa Verband Deutscher Tierheilpraktiker oder ähnlich, sie nehmen Mitgliedsbeiträge, sie stellen Zertifikate aus, sie veranstalten verbandsinterne Prüfungen. Nur hat das alles keinerlei staatliche Anerkennung. Ein privater Verein kann sich selbst gründen, eine Prüfung erfinden und Urkunden drucken. Das ist nicht verboten. Aber eine Urkunde von einem selbst gegründeten Verein ist rechtlich kein Befähigungsnachweis, sie ist ein Stück Papier. Die Landestierärztekammern warnen ausdrücklich davor, dass solche staatlich nicht anerkannten Abschlüsse die Gefahr bergen, Tierbesitzern einen falschen Eindruck vermeintlicher Professionalität zu vermitteln.

Der Bundesgerichtshof hat 1999 entschieden, dass die schlichte Bezeichnung Tierheilpraktiker für sich genommen nicht irreführend ist (BGH, Urteil vom 22. April 1999, I ZR 108/97). Aber sobald akademisch klingende Zusätze dazukommen, die einen staatlichen Abschluss suggerieren, kippt die Sache. Wer Diplom-Tierheilpraktiker auf sein Schild schreibt, ohne dass dahinter ein staatlich anerkanntes Diplom steht, führt die Leute in die Irre. Und das ist nicht nur ärgerlich, das ist angreifbar, dazu gleich.

Was sie dürfen, und wo die Grenze verläuft

Ich will fair bleiben, denn das gehört zur Wahrheit dazu. Ein Tierheilpraktiker darf eine ganze Reihe von Dingen völlig legal tun, und manche davon sind harmlos oder sogar nett. Er darf beraten. Er darf ein Tier von außen anschauen und anfassen. Er darf einen Futterplan erstellen. Er darf Reiki anbieten, also die Hände auflegen, solange er es nicht als medizinische Heilbehandlung verkauft. Er darf frei verkäufliche Mittel empfehlen und eine Kotprobe an ein Labor schicken.

Wo die Grenze verläuft, ist klar geregelt, auch wenn es kein eigenes Tierheilpraktikergesetz gibt. Verschreibungspflichtige Medikamente sind tabu. Ein Tierheilpraktiker darf sie weder besorgen noch verordnen noch anwenden, denn in Deutschland sind ausschließlich approbierte Tierärzte verschreibungsberechtigt (Regierungspräsidium Baden-Württemberg, Merkblatt für Tierheilpraktiker, 2023). Darunter fallen die meisten wirksamen Schmerzmittel und nahezu alle Antibiotika. Er darf ein Tier nicht impfen. Er darf es nicht betäuben und folglich nicht operieren. Diese Tätigkeiten sind dem Tierarzt vorbehalten, das ergibt sich aus der Bundes-Tierärzteordnung und dem Tierarzneimittelgesetz.

Es gibt eine Grauzone, die ich der Ehrlichkeit halber nenne. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Tierheilpraktiker und sogar Tierhalter registrierte homöopathische Mittel aus der Humanmedizin bei Heimtieren wieder selbst anwenden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. September 2022, 1 BvR 2380/21). Das Gericht hat das mit der Berufsfreiheit begründet. Es hat aber im selben Atemzug betont, dass das Tierschutzgesetz als Schutzschranke bestehen bleibt, Tiere sollen vor Schäden durch Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen durch nicht ärztliche Personen bewahrt werden. Und genau diese Schranke ist der Punkt, an dem aus einer skurrilen Esoterik ein echtes Problem wird.

Wann aus Glaube Tierquälerei wird

Solange jemand seinem gesunden Hund Zuckerkügelchen gibt, weil es ihm ein gutes Gefühl gibt, ist mir das gleichgültig. Es schadet dem Hund nicht, es kostet nur Geld, und Menschen dürfen ihr Geld für Unsinn ausgeben, das ist ihr gutes Recht.

Der Moment, in dem es kippt, ist der, in dem eine wirksame Behandlung unterbleibt.

Mein Labrador mit der Bisswunde war so ein Moment. Bisswunden sind tückisch, weil die sichtbare Hautöffnung fast nie das wahre Ausmaß zeigt. Die Zähne quetschen und zerreißen das Gewebe unter der Haut, es entstehen Hohlräume mit abgestorbenem Gewebe und schlechter Durchblutung, ein ideales Brutgebiet für Bakterien. Die tiermedizinische Fachliteratur nennt die sichtbare Wunde deshalb ausdrücklich die Spitze des Eisbergs (Klainbart et al., Journal of Feline Medicine and Surgery, 2022). Wer hier mit Teebaumöl und Globuli arbeitet, behandelt die Spitze und überlässt den Rest des Eisbergs den Bakterien.

Und hier wird es auch rechtlich ernst. Das Tierschutzgesetz sagt in Paragraph 1, niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich nach Paragraph 17 strafbar, das kann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedeuten. Wer eine notwendige Behandlung aus Fahrlässigkeit unterlässt, handelt ordnungswidrig nach Paragraph 18, und das kann ein Bußgeld bis zu fünfundzwanzigtausend Euro nach sich ziehen. Ich sage das nicht, um zu drohen. Ich sage es, damit klar wird, dass die Schwelle zwischen alternativem Glauben und unterlassener Hilfeleistung am Tier eine reale juristische Linie ist, keine Geschmacksfrage.

Der wunde Punkt der Werbung

Wenn Sie auf der Webseite einer Tierheilpraktikerin lesen, dass eine Methode wissenschaftlich umstritten sei, und direkt daneben steht, dass diese Methode Schmerzen, Lähmungen und Hormonstörungen behandle, dann ist das kein zulässiger Kompromiss. Es ist juristisch angreifbar.

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet in Paragraph 3 irreführende Werbung, und zwar ausdrücklich auch für Behandlungsverfahren bei Tieren. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn einem Verfahren Wirkungen beigelegt werden, die es nicht hat, oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. Daneben verbietet Paragraph 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Täuschung über wesentliche Merkmale einer Dienstleistung, wozu deren Nutzen, Ergebnisse und die wissenschaftliche Grundlage gehören.

Der entscheidende Punkt, und den möchte ich besonders deutlich machen: Ein pauschaler Satz wie wissenschaftlich umstritten neutralisiert die konkrete Wirkbehauptung daneben nicht. Man kann nicht schreiben, dieses Verfahren ist umstritten, und im nächsten Satz behaupten, es heilt Arthrose. Die konkrete Aussage bleibt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, und wenn die behauptete Wirkung dem gesicherten wissenschaftlichen Stand widerspricht, ist sie angreifbar. Bei gesundheitsbezogener Werbung legt die Rechtsprechung sogar einen besonders strengen Maßstab an, Wirkbehauptungen müssen wissenschaftlich gesichert sein (Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Februar 2013, I ZR 62/11). Verfolgen können das übrigens nicht nur Behörden, sondern auch Mitbewerber, und ja, dazu gehören Tierärzte.

Was ich Ihnen mitgeben möchte

Ich habe nichts gegen Menschen, die ihren Tieren etwas Gutes tun wollen, im Gegenteil, das sind meine liebsten Kunden. Ich habe auch nichts gegen eine ruhige Hand, eine sanfte Massage, einen guten Futterplan oder das gute Gefühl, das jemandem ein Ritual gibt. Wärme und Zuwendung sind echte Medizin, und davon kann ein Tier nie zu viel bekommen.

Was ich nicht hinnehmen kann, ist, wenn aus Zuwendung ein Ersatz für Medizin wird. Wenn ein offener Tumor mit Globuli betupft wird. Wenn eine Bisswunde drei Tage gärt, weil Antibiotika angeblich das Immunsystem schwächen. Wenn ein Welpe statt einer Impfung ein Zuckerkügelchen bekommt und seine Halter im guten Glauben sind, ihn geschützt zu haben.

Die unbequeme Wahrheit ist, dass das Wort Heilpraktiker in diesem Land kein Versprechen ist, sondern nur ein Wort. Dahinter kann eine belesene, vorsichtige Person stehen, die genau weiß, wo ihre Grenze liegt und wann sie sagt, hier müssen Sie zum Tierarzt. Dahinter kann aber genauso eine Person stehen, die nie einen Tag etwas Medizinisches gelernt hat. Sie können es dem Schild nicht ansehen. Und genau das ist das Problem.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Empfehlung, die Sie bekommen haben, Ihrem Tier hilft oder schadet, fragen Sie mich. Sie müssen dafür nicht den Heilpraktiker wechseln und sich nicht rechtfertigen. Rufen Sie an, schildern Sie mir, was empfohlen wurde, und ich sage Ihnen ehrlich, ob das harmlos ist, ob es nützt, oder ob es Zeit kostet, die Ihr Tier nicht hat. Ich mache Hausbesuche im gesamten Landkreis Starnberg, meine Praxis ist in der Enzianstraße 4a. Ich werde Ihnen keine Angst machen. Nur die Wahrheit, und die Möglichkeit, auf ihrer Grundlage zu entscheiden.