Vor einem Jahr rief mich eine Hundebesitzerin aus Seefeld an. Ihr Rüde, ein zweijähriger Berner Sennenhund, markiere seit Wochen unkontrolliert im Haus, besteige jeden Hund auf dem Spaziergang und sei kaum noch an der Leine zu halten. Ihr Wunsch war klar: Kastration, möglichst bald. Ich habe mir Zeit genommen, mit ihr zu sprechen. Erst dann haben wir entschieden.

Das war kein Ausnahmefall. Kastrieren oder nicht kastrieren gehört zu den häufigsten Fragen, die mir Tierhalter stellen. Und sie wird in der Tiermedizin unterschiedlicher beantwortet als viele andere. Von „Unbedingt, je früher desto besser“ bis „Nur wenn medizinisch notwendig“ reicht das Spektrum. Ich versuche in diesem Artikel, ehrlich und differenziert darzulegen, was ich weiß, was die Forschung zeigt und was das Gesetz sagt. Denn Hund und Katze sind in dieser Frage nicht gleichzusetzen, und selbst innerhalb einer Art ist die Antwort nicht pauschal.

Was das deutsche Tierschutzgesetz zur Kastration sagt

Die juristische Grundlage ist vielen Tierhaltern nicht vollständig bekannt, und ehrlich gesagt auch manchen Tierärztinnen und Tierärzten nicht. Die Kastration fällt unter § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), der das sogenannte Amputationsverbot regelt. Die Entfernung von Organen am Tier ist am wachen, schmerzempfindlichen Tier verboten, sofern keine vernünftigen Gründe vorliegen. Eierstöcke und Hoden zählen dabei als Organe im Sinne dieses Paragraphen.

Die Ausnahmen sind klar definiert. Eine Kastration ist erlaubt, wenn sie im Rahmen einer anerkannten Heilbehandlung unerlässlich ist, also wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Das Gesetz erlaubt sie auch zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung unter bestimmten Bedingungen sowie bei Verhaltensauffälligkeiten. Für letzteren Fall soll ein Veterinärverhaltenstherapeut hinzugezogen werden, und bei Rüden sollten zunächst reversible Methoden erprobt werden.

Die Praxis sieht anders aus. Viele Praxen in Deutschland kastrieren auf Wunsch der Halter, ohne dass eine medizinische oder verhaltensbedingte Indikation dokumentiert ist. Das bewegt sich in einer Grauzone. Strafrechtliche Verfolgung einzelner Tierärztinnen und Tierärzte kommt außerordentlich selten vor. Aber die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat in ihrer überarbeiteten Stellungnahme zur Kastration von Hunden aus dem September 2024 klar festgehalten, dass rein prophylaktische Kastrationen ohne dokumentierte Indikation aus ihrer Sicht nicht mit dem TierSchG vereinbar sind (TVT, Stellungnahme Kastration des Hundes, 2024). Das ist eine Aussage, die ich ernst nehme.

Die Katze: hier ist die Antwort verhältnismäßig klar

Bevor ich auf den Hund eingehe, möchte ich die Katze vorziehen. Bei ihr ist die Kastrationsfrage im Wesentlichen beantwortet, und zwar klar pro Kastration in den meisten Lebensumständen.

Eine unkastrierte Freigängerin bringt typischerweise zwei bis drei Würfe pro Jahr. Das sind bis zu fünfzehn Junge, die ihrerseits bereits mit fünf bis sechs Monaten geschlechtsreif werden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen ist eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Viele Kommunen und Landkreise haben deshalb bereits Katzenschutzverordnungen erlassen, die eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger vorschreiben. Der Gesetzgeber benennt die Prävention unkontrollierter Fortpflanzung ausdrücklich als Ausnahmetatbestand von § 6 TierSchG.

Auch medizinisch spricht bei der Katze sehr viel für die Kastration. Die Rolligkeit, der Östrus, ist für die Katze kein angenehmer Zustand. Sie dauert mehrere Tage, tritt in kurzen Abständen immer wieder auf und ist mit erheblichem Stress verbunden, wenn keine Begegnung mit einem Kater stattfindet. Unkastrierte Kätzinnen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für Gebärmutterentzündungen und hormonell bedingte Mammatumoren. Bei Katern beugt die Kastration dem Markierungsverhalten vor, dem Umherstreunen auf der Suche nach Paarungspartnern und damit einhergehenden Verletzungen und Infektionskrankheiten wie FIV und FeLV, dem felinen Immundefizienz-Virus und dem felinen Leukose-Virus.

Den richtigen Zeitpunkt empfehle ich individuell, in der Regel ab dem fünften bis sechsten Lebensmonat, vor der ersten Rolligkeit. Bei Freigängern in Regionen mit vielen Straßenkatzen oder bekannten Kater-Nachbarn kann auch eine frühere Kastration sinnvoll sein.

Der Hund: eine differenzierte Abwägung ist notwendig

Beim Hund ist die Frage deutlich komplexer. Es gibt keine generelle Antwort, und wer eine gibt, hat den aktuellen Forschungsstand nicht vollständig zur Kenntnis genommen.

Die klassischen Argumente für die Kastration der Hündin lauten: Schutz vor Pyometra, Reduzierung des Mammatumor-Risikos, Verhinderung von Scheinträchtigkeiten. Diese Argumente sind nicht falsch. Pyometra, die Gebärmuttervereiterung, ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, von der unkastrierte Hündinnen häufig betroffen sind. Eine große retrospektive Studie aus dem Vereinigten Königreich zeigte, dass bis zum Alter von zehn Jahren etwa 24 Prozent aller unkastrierten Hündinnen eine Pyometra entwickeln, mit einem mittleren Vorstellungsalter von 7,7 Jahren (Gibson et al., Veterinary Record, 2013). Das ist eine ernste Zahl.

Aber diese Argumente müssen gegen die Risiken abgewogen werden. Und da hat sich die Studienlage in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Eine Metaanalyse aus 24 Studien, die 2024 veröffentlicht wurde, zeigte, dass kastrierte Hündinnen ein 2,3-fach erhöhtes Risiko für Kreuzbandrisse haben und kastrierte Rüden ein 2,1-fach erhöhtes Risiko, jeweils im Vergleich zu unkastrierten Tieren und besonders ausgeprägt bei Kastration im ersten Lebensjahr (Low et al., Veterinary Surgery, 2024). Für den Deutschen Schäferhund zeigt eine rassespezifische Analyse, dass Rüden, die vor dem ersten Lebensjahr kastriert wurden, dreimal so häufig Gelenkerkrankungen entwickelten wie unkastrierte Rüden: der Anteil stieg von 7 auf 21 Prozent (Hart et al., Veterinary Medicine and Science, 2016).

Der Grund liegt in der Biologie. Geschlechtshormone, Östrogen und Testosteron, sind nicht nur für die Reproduktion zuständig. Sie beeinflussen auch die Entwicklung von Muskeln, Sehnen, Gelenkkapseln und Knochenwachstumsfugen. Wer ein Tier kastriert, bevor diese Strukturen ausgereift sind, verändert die muskuloskelettale Entwicklung. Bei großen und sehr großen Rassen ist dieser Effekt besonders gut belegt.

Für den Rüden gilt ähnliches. Die Kastration kann das Risiko für Hodentumoren und Perinealbrüche senken. Gleichzeitig gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Gelenk- und Knochenerkrankungen bei bestimmten Rassen, wenn die Kastration früh erfolgt. Und was das Verhalten betrifft: Die oft erhoffte Reduktion von Aggressivität ist nicht garantiert. Bei manchen Rüden führt die Kastration sogar zu einer Zunahme von Angst und angstbedingter Aggressivität, weil Testosteron in gewissem Maß eine stabilisierende Wirkung auf das Nervensystem hat. Das ist kein Argument gegen die Kastration, aber eines dafür, sie nicht als Verhaltenskorrektor einzusetzen, wenn kein klares Indiz besteht, dass Testosteron das eigentliche Problem ist.

Wann liegt eine klare medizinische Indikation vor?

Es gibt Situationen, in denen ich die Kastration beim Hund klar empfehle. Eine Pyometra ist die dringlichste: eine eitrige Entzündung der Gebärmutter, die ohne sofortige Operation zum Tod führen kann. Hodentumoren sollten entfernt werden, wenn sie Anzeichen von Bösartigkeit zeigen oder hormonell aktiv sind. Ein Kryptorchismus, also ein Hoden der nicht in den Hodensack abgestiegen ist, trägt ein deutlich erhöhtes Tumorrisiko und ist eine klare Operationsindikation. Eine Hodentorsion ist ein Notfall. Schwere, wiederkehrende Scheinträchtigkeiten, bei denen alle konservativen Behandlungsversuche versagt haben, können ebenfalls eine Kastration rechtfertigen.

In all diesen Fällen ist die Kastration keine prophylaktische Maßnahme, sondern eine Therapie. Als solche ist sie durch § 6 TierSchG eindeutig gedeckt.

Die Verhaltensindikation: was vorher zu tun ist

Viele Rüdenbesitzer kommen mit dem Wunsch zur Kastration, weil ihr Hund aggressiv ist, übermäßig markiert, andere Hunde besteigt oder auf Spaziergängen schwer zu kontrollieren ist. Die Kastration erscheint als naheliegende Lösung. Manchmal ist sie das, aber nicht immer, und nicht ohne Vorarbeit.

Die Verhaltensindikation ist im Tierschutzgesetz als möglicher Ausnahmetatbestand benannt, aber mit Bedingungen verknüpft. Zunächst sollte ein Veterinärverhaltenstherapeut hinzugezogen werden, um zu beurteilen, ob das Verhalten tatsächlich hormonal bedingt ist. Dann empfehle ich für Rüden in der Regel zunächst einen Hormonchip. Dabei handelt es sich um ein subkutanes Implantat mit dem Wirkstoff Deslorelin, einem GnRH-Agonisten. Deslorelin hemmt über einen Rückkopplungsmechanismus die Ausschüttung von Gonadotropinen aus der Hypophyse und senkt dadurch die Testosteronproduktion auf das Niveau eines kastrierten Tieres, ohne Operation und reversibel. Nach Ablauf des Implantats erholt sich die Hodenfunktion (Albanese et al., Veterinary Dermatology, 2014). Der Chip wirkt sechs bis zwölf Monate, je nach eingesetzter Dosis.

Wenn unter dem Chip eine deutliche Verhaltensverbesserung eintritt, kann die chirurgische Kastration als dauerhafte Lösung erwogen werden. Wenn nicht, war das Verhalten hormonunabhängig. Und die Kastration hätte nichts gebracht.

Was ich betonen möchte: Die Kastration macht aus einem schlecht erzogenen Hund keinen gut erzogenen. Angelernte Verhaltensweisen, schlechte Sozialisation, Angst als Ursache von Aggressivität, das alles bleibt nach der Kastration bestehen. Manchmal verstärkt es sich sogar. Wer die Kastration als Ersatz für Erziehung und Haltung betrachtet, wird enttäuscht werden.

Zeitpunkt und was Sie über die Operation wissen sollten

Wenn die Entscheidung zur Kastration fällt, ist der Zeitpunkt nicht gleichgültig. Bei Hündinnen berücksichtige ich den Zyklus: Wir operieren nicht in oder kurz nach der Läufigkeit, weil die Gebärmutter dann stärker durchblutet und die Operationsrisiken höher sind. Der günstigste Zeitpunkt liegt etwa sechs bis acht Wochen nach Abklingen der letzten Läufigkeit, im sogenannten Metöstrus, wenn die Gewebestruktur wieder normalisiert ist. Bei Rüden ist der Zeitpunkt weniger zyklusabhängig, aber auch hier sollte der allgemeine Gesundheitszustand gut sein.

Vor jeder Operation machen wir einen Bluttest, um Leber- und Nierenwerte sowie das Blutbild zu überprüfen. Das ist keine Formalität, sondern echte Qualitätssicherung. Ein Tier mit unerkannter Lebererkrankung oder niedriger Thrombozytenzahl trägt ein deutlich erhöhtes Narkoserisiko, das ich im Vorfeld kennen muss.

Die Operation führen wir unter Ateminhalationsnarkose mit Isofluran durch. Nach der Einleitungsnarkose wird das Tier intubiert, und während des gesamten Eingriffs überwacht ein Monitoring-System kontinuierlich Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung, Kapnographie und Körpertemperatur. Das ist das sicherste Narkoseverfahren, das die Tiermedizin bietet, und es ist bei uns Standard. Ihr Tier wird für die Operation abgeholt und nach einer stabilen Aufwachphase zu Ihnen nach Hause zurückgebracht.

Mein Fazit

Ich kastriere keine Tiere routinemäßig, ohne mit den Besitzern ein echtes Gespräch über Vor- und Nachteile, den Zeitpunkt und die individuelle Situation des Tieres geführt zu haben. Bei Katzen mit Freigang empfehle ich die Kastration aus tierschutzrelevanten und medizinischen Gründen klar. Bei Hunden rate ich zu einer Abwägung, die Rasse, Alter, Gesundheitszustand, Lebenssituation und Haltungsumfeld berücksichtigt.

Haben Sie Fragen zur Kastration Ihres Hundes oder Ihrer Katze, oder sind Sie unsicher, ob und wann der richtige Zeitpunkt ist? Kontaktieren Sie mich gerne. Ich nehme mir beim Hausbesuch die Zeit für dieses Gespräch.