Es war ein Mittwoch, irgendwann im vergangenen Herbst. Ich saß am Abend mit einem Becher Tee, der Dokumentationsstapel neben mir noch ordentlich. Dann kam das erste Foto. Ein Pfötchen, leicht gerötet, Frage: „Ist das schlimm?“ Dann ein Anruf: Labrador hüstelt seit zwei Tagen, ist das die Lunge? Dann eine Textnachricht über eine Medikamentendosierung. Dann eine vierte Anfrage mit Video, Hund dreht sich im Kreis, was könnte das sein.

Gegen halb elf, als ich die letzten Unterhaltungen schloss, hatte ich ungefähr achtzig Minuten damit verbracht. Keine Rechnung. Kein Eintrag in der Kartei. Kein einziger Cent.

Das war kein Ausnahmetag. Das war ein normaler Mittwoch.

Ich schreibe das ohne Groll. Ich verstehe, warum Tierhalter ihr Telefon nehmen, wenn sie sich Sorgen machen. Sorgen um ein Tier lassen sich nicht auf Öffnungszeiten terminieren, das weiß ich besser als die meisten. Aber ich muss trotzdem über etwas sprechen, das ich viel zu lange vor mir hergeschoben habe. Nicht weil ich plötzlich kleinlich geworden wäre. Sondern weil die Mathematik irgendwann nicht mehr zu ignorieren ist, und weil es für das, was ich anspreche, eine rechtliche Grundlage gibt, die diese Frage eigentlich längst beantwortet hat. Nur eben nicht laut genug.

Was die Gebührenordnung schon immer gewusst hat

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT, ist kein Wunschzettel. Sie ist eine bundesrechtliche Verordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind, mit einem Mindestgebührensatz, den ich in der Regel nicht unterschreiten darf. Das ist keine Empfehlung. Das ist Berufsrecht.

Unter der Nummer 10 dieser Gebührenordnung findet sich eine Position, die so klingt, als wäre sie für genau diese Situation geschrieben worden. Sie heißt: „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung, auch schriftlich oder fernmündlich.“ Telefon also. Textnachricht. WhatsApp. Alles ausdrücklich genannt (GOT 2022, Nr. 10). Nummer 11 daneben heißt „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung“, für die Gespräche, die sich über zwanzig, dreißig Minuten ziehen und am Ende nichts anderes sind als ein vollständiger Ersttermin, nur eben ohne das Tier auf dem Tisch.

Ich sage das nicht, um eine Neuregelung anzukündigen. Ich sage es, um klarzustellen, dass es diese Regelung bereits gibt. Und dass ich mich daran zu halten habe. Tierärzte, die fernmündliche Beratung nicht abrechnen, handeln nicht großzügig. Sie unterschreiten nach Berufsrecht die vorgeschriebenen Mindestgebühren. Das klingt sperrig. Es ist aber die korrekte Beschreibung der Lage.

Die Mathematik, die ich zu lange ignoriert habe

Vier Anfragen à zwanzig Minuten. Das ist eine Stunde. An fünf Werktagen macht das fünf Stunden in der Woche. Übers Jahr hochgerechnet komme ich auf mehrere hundert Stunden, die ich für Beratungsleistungen aufwende, für die keine Rechnung existiert.

Stellen Sie sich vor, ein Steuerberater würde Ihnen einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit schenken. Oder ein Rechtsanwalt. Oder der Installateur, der am Telefon erklärt, wie man den Wasserschaden provisorisch abdichtet, und dafür keine Fahrtzeit berechnet. Das würde niemand erwarten. Beim Tierarzt ist diese Erwartung trotzdem entstanden, vermutlich weil das Telefon immer schon da war, bevor irgendjemand auf die Idee kam, es konsequent abzurechnen. Die GOT 2022 hat das geklärt. Meine Praxis hält sich daran.

Und es geht nicht nur um Geld. Wer mich um 22 Uhr per Video-Nachricht fragt, was dieser Fleck auf der Pfote bedeutet, der bekommt eine Einschätzung, die ich auf der Basis eines Handyfotos, in schlechtem Abendlicht, zwischen zwei anderen Dingen, abgebe. Das ist ehrlich gesagt nicht die Qualität, die ich einem Tier schulde. Eine ordentliche Beratung verdient einen ordentlichen Rahmen. Das gilt für beide Seiten.

Was das konkret bedeutet

Ich mache eine Unterscheidung, die mir wichtig ist, und ich will die hier klar benennen.

Eine kurze Rückfrage eines Bestandspatienten, ob die zweite Tablette noch wie besprochen gegeben werden soll. Ein Anruf wegen eines Termins. Eine knappe Einschätzung nach einem Hausbesuch vom Vortag, ob das so weitergemacht werden soll. Das sind Selbstverständlichkeiten, die ich ohne Abrechnung beantworte. Das ist Service, das ist Kontinuität in der Betreuung, das ist der normale Umgang mit jemandem, den ich kenne und dessen Tier ich kenne.

Was anders behandelt wird: Eine ausführliche Ersteinschätzung eines Symptoms, das ich noch nie gesehen habe. Ein Gespräch über einen Hund, der noch nie bei mir war. Eine Beurteilung anhand von Fotos oder Videos, bei der ich wirklich nachdenken, abwägen, differenzieren muss. Ein Gespräch, das zwanzig Minuten dauert und einer vollständigen Beratung entspricht, nur eben am Telefon statt an meinem Untersuchungstisch. Das ist tierärztliche Leistung. Die wird nach GOT Nr. 10 oder Nr. 11 abgerechnet, transparent, mit Rechnung.

Der Unterschied lässt sich einfach fassen: Wenn ich für Ihr Tier medizinisch nachdenke, Zeit und Urteilsvermögen investiere und Ihnen eine fachliche Einschätzung gebe, dann ist das eine Beratungsleistung. Unabhängig davon, ob wir uns dabei gegenübersitzen, oder ob ich gerade in Tutzing im Auto sitze und Ihr Video auf dem Telefon aufgerufen habe.

Noch etwas, das ich lieber offen anspreche

WhatsApp ist beliebt. Schnell, unkompliziert, man kann Fotos schicken und direkt antworten. Ich verstehe das vollkommen. Aber aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist WhatsApp für den Austausch medizinischer Daten keine gute Wahl. Fotos erkrankter Tiere, Diagnosen, Befundbilder, Fragen zu Medikamenten: Das sind Informationen, die der tierärztlichen Schweigepflicht unterliegen und die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur über sichere, verschlüsselte Kanäle mit Servern in Europa ausgetauscht werden sollten. WhatsApp überträgt Daten über Infrastruktur eines amerikanischen Unternehmens und erfüllt diese Anforderungen nicht zuverlässig.

Das Thema ist nicht glamourös, und ich erhebe keinen Zeigefinger. Aber ich sage es lieber einmal klar, als es einfach laufen zu lassen. Wer mir eine medizinische Frage stellt, sollte wissen, dass ich sie auf einem sicheren Weg beantworte und nicht auf einem, der nebenbei Daten an Dritte weitergibt.

Für Rückfragen können Sie mich nach wie vor direkt anrufen. Für ausführlichere Anliegen vereinbaren wir einen Telefontermin. Das läuft dann mit Vorbereitung auf meiner Seite, mit meiner vollen Aufmerksamkeit, und mit der Sicherheit, dass das Gespräch nicht zwischen Hausbesuchen und Abendbrot fällt.

Wie der Mittwochabend künftig aussieht

Die Stunde täglich, die ich bisher für unbezahlte Beratungsgespräche aufwende, ist eine Stunde, die ich nicht für Hausbesuche nutze, nicht für Dokumentation, nicht für die sechs Vierbeiner bei uns zu Hause, die übrigens alle sehr deutliche Ansichten darüber haben, wann Feierabend sein sollte. Dollar, unsere zweijährige Labrador-Hündin, teilt diese Meinung besonders engagiert mit, meistens durch den gezielten Einsatz meiner Schuhe als Diskussionsgegenstand.

Es geht also nicht darum, Tierhalter auf Abstand zu halten. Es geht darum, dass gute Beratung einen angemessenen Rahmen braucht, auf beiden Seiten. Und dass Transparenz darüber, was wie abgerechnet wird, kein Widerspruch zu gutem Service ist, sondern seine Grundlage.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie telefonische Beratung bei mir konkret abläuft oder was in welchem Fall berechnet wird, sprechen Sie mich einfach an. Meine Praxis befindet sich in der Enzianstraße 4a in Starnberg, und ich bin im gesamten Landkreis Starnberg mobil unterwegs. Rufen Sie mich an. Gerne. Zu vernünftigen Zeiten.