Warum wir diesen Artikel schreiben mussten. Über Rechnungen, die keine Wünsche sind, über Versicherungsbetrug im Wartezimmer und darüber, warum Ehrlichkeit kein Verhandlungsgegenstand ist. Dr. med. vet. Maria-Louise Morgott

Vor einigen Wochen saß mein Mann abends am Schreibtisch und bearbeitete die Buchhaltung der Praxis. Er macht das seit wir die Praxis betreiben, er schreibt die Rechnungen, er führt die Bücher, er kümmert sich um alles, was mit Zahlen, Steuern und Recht zu tun hat. Er ist kein Tierarzt. Er kommt aus einer anderen Welt. Über fünfundzwanzig Jahre hat er für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Ermittlungsgruppen gearbeitet, er hat Nachrichtendienste geschult und Wirtschaftskriminalität aufgeklärt. Wenn Sie so wollen: Mein Mann hat beruflich sein halbes Leben damit verbracht, genau das zu erkennen und zu verfolgen, worüber ich Ihnen heute schreibe.

An diesem Abend öffnete er eine Mail einer Kundin. Und ihm lief die Galle über. Was in dieser Mail stand, war eine freundlich formulierte, höflich verpackte Aufforderung, unsere Rechnungen so umzuschreiben, dass ihre Tierversicherung mehr erstattet. Die Kundin wollte, dass wir Leistungen aus einem zusammenhängenden Behandlungskomplex herauslösen, auf separate Rechnungen verteilen und anderen Diagnosen zuordnen. Sie schrieb wörtlich, die Aufteilung sei für sie notwendig, um die Rechnungen korrekt bei der Versicherung einreichen zu können.

Wir schreiben diesen Text, weil das kein Einzelfall ist. Wir bekommen solche Anfragen regelmäßig. Und wir brechen jetzt unser Schweigen, weil dieses Phänomen nicht nur uns betrifft, sondern die gesamte tierärztliche Versorgungslandschaft. Und weil die Allgemeinheit darunter leidet.

Was genau passiert ist

Der Fall, anonymisiert: Eine Kundin ließ zwei Katzen bei uns behandeln. Bei einer Katze wurden eine Zahnsteinentfernung unter Narkose, eine präoperative Blutuntersuchung, ein FIV/FeLV-Schnelltest und eine Konjunktivitis-Behandlung durchgeführt. Bei der zweiten Katze eine Zahnsteinentfernung mit zugehöriger Blutuntersuchung. Alles am selben Tag, alles ein zusammenhängender Behandlungskomplex.

Wir hatten die ursprüngliche Gesamtrechnung bereits pro Tier aufgeteilt. Das ist das Maximum dessen, was wir tun können, und wir haben es getan. Zwei separate Rechnungen, eine pro Katze, sauber getrennt. Das geht, das ist korrekt, das machen wir gerne.

Dann kam die Mail. Die Kundin wollte insgesamt sechs separate Rechnungen. Für die eine Katze: Laboruntersuchung FIV/FeLV als eigene Rechnung. Die Blutuntersuchung aus der Zahnstein-OP herausgelöst als eigene Rechnung. Die Konjunktivitis separat. Die Zahnsteinbehandlung ohne die enthaltenen Laborleistungen. Für die zweite Katze: Zahnsteinbehandlung und Blutuntersuchung getrennt. Alles, damit die Versicherung die einzelnen Positionen besser erstattet.

Was auf den ersten Blick nach einer harmlosen organisatorischen Bitte klingt, ist in Wahrheit eine Aufforderung, Dokumente zu fälschen.

Was eine Tierarztrechnung ist und was sie nicht ist

Eine Tierarztrechnung ist kein Kostenvoranschlag, den man im Nachhinein anpasst. Sie ist kein Angebot, über das man verhandelt. Sie ist ein Dokument, das die tatsächlich erbrachten Leistungen zum tatsächlichen Behandlungstag abbildet. Punkt. Das ist die gesetzliche Anforderung nach der Gebührenordnung für Tierärzte, nach dem Steuerrecht und nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Unsere Praxissoftware DeBeVet protokolliert jede einzelne Buchung, jede Stornierung, jede Rechnungserzeugung revisionssicher. Revisionssicher heißt: nachträglich nicht veränderbar. Jeder Vorgang wird mit Zeitstempel und Benutzerkennung in einem Logfile abgelegt, das weder wir noch sonst jemand löschen oder manipulieren kann. Das ist kein Feature, das wir uns ausgewählt haben, weil wir besonders gründlich sind. Das ist in Deutschland für jede Praxissoftware gesetzlich zwingend. Alles andere wäre rechtswidrig.

Wenn also jemand von uns verlangt, Leistungen nachträglich aus einem Behandlungskomplex herauszulösen, auf andere Diagnosen umzuschlüsseln oder auf fiktive Termine umzudatieren, dann kann unsere Software das aus einem einzigen Grund nicht abbilden: Weil es nach deutschem Recht verboten ist.

Es ist im Übrigen auch völlig unnötig, Rechnungen so aufzuteilen, wie es in diesem Fall verlangt wurde. Auf unseren Rechnungen wird jedes Tier einzeln aufgeführt, jede Leistung ist einer Diagnose zugeordnet, jede Position ist mit dem korrekten GOT-Satz versehen. Die Versicherung kann anhand dieser Rechnung exakt erkennen, welche Leistung für welches Tier erbracht wurde. Wenn sie trotzdem nicht erstattet, ist das ein Problem zwischen der Kundin und ihrem Versicherer. Es ist nicht unser Problem. Und es wird nicht unser Problem, indem wir Dokumente fälschen.

Das Wort, das niemand hören will

Wir müssen es trotzdem aussprechen: Was in dieser Mail verlangt wurde, hat einen Namen. Es heißt Versicherungsbetrug.

Paragraph 263 des Strafgesetzbuches definiert Betrug als die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Täuschung. Wenn ein Versicherungsnehmer Rechnungen einreicht, die so aufgeteilt und umdeklariert wurden, dass Leistungen erstattet werden, die in ihrer tatsächlichen Form nicht erstattungsfähig wären, dann ist das genau das: eine Täuschung der Versicherung zur Erlangung einer Erstattung, die einem nicht zusteht.

Der Tierarzt, der solche Rechnungen ausstellt, macht sich der Beihilfe schuldig. Die manipulierten Rechnungen selbst sind Urkundenfälschung nach Paragraph 267 StGB. Und der Tierhalter, der den Tierarzt dazu auffordert, begeht mindestens eine Anstiftung zum Betrug nach Paragraph 26 StGB.

Ja, wir wissen, dass die meisten Menschen, die so etwas von ihrem Tierarzt verlangen, sich darüber keine Gedanken machen. Für viele klingt es nach einer harmlosen Bitte. Etwas umschreiben, etwas aufteilen, was soll schon passieren. Aber genau diese Haltung ist das Problem. Es passiert nämlich Folgendes: Wenn wir dem nachkommen, begehen wir eine Straftat. Mein Mann würde seine gesamte berufliche Existenz aufs Spiel setzen, ich würde gegen meine berufsrechtlichen Pflichten verstoßen und meine Approbation riskieren. Für eine Erstattung von ein paar hundert Euro.

Warum die Allgemeinheit darunter leidet

Versicherungsbetrug im Bereich der Tierversicherungen ist kein Kavaliersdelikt und kein Randphänomen. Es ist ein Muster, das sich durch die gesamte Branche zieht. Und es hat Konsequenzen, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

Jede betrügerisch erlangte Erstattung erhöht die Schadensquote des Versicherers. Erhöhte Schadensquoten führen zu höheren Prämien. Für alle. Auch für die Tierhalter, die ihre Rechnungen ehrlich einreichen und nichts umschreiben lassen. Am Ende zahlen die Ehrlichen für die Unehrlichen. Das ist nicht abstrakt, das ist Mathematik. Und es ist einer der Gründe, warum Tierversicherungen in Deutschland in den letzten Jahren immer teurer geworden sind und immer mehr Leistungen ausschließen.

Es gibt noch eine zweite Dimension, die uns als Praxis direkt betrifft. Jedes Mal, wenn eine Tierärztin oder ein Tierarzt dem Druck nachgibt und eine Rechnung „anpasst“, schädigt er das Vertrauen in den gesamten Berufsstand. Versicherungen werden misstrauischer. Die Prüfungen werden strenger. Irgendwann sitzt jeder von uns vor einem Sachbearbeiter, der jede Position hinterfragt, und zwar auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die immer korrekt abgerechnet haben. Die schwarzen Schafe ruinieren den Ruf aller.

Was wir von uns aus tun und was nicht

Wir versuchen alles, was in unserer Macht steht, um Ihnen die Abrechnung so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu machen. Wir teilen Rechnungen nach Tieren auf, wenn Sie mehrere Tiere gleichzeitig behandeln lassen. Das ist korrekt, das ist zulässig, das machen wir selbstverständlich.

Was wir nicht tun: Leistungen nachträglich umschlüsseln. Behandlungen auf fiktive Termine verteilen. Diagnosen ändern, damit eine andere Versicherungskategorie greift. Laborleistungen aus einem zusammenhängenden Behandlungskomplex herauslösen und als eigenständige Rechnungen tarnen. Nichts davon. Niemals.

Ein Wort zur Technik, weil es manche Tierhalter überrascht: DeBeVet, unsere Praxissoftware, legt zu jedem Vorgang sogenannte Logfiles an. Das sind digitale Protokolle, in denen jede Aktion festgehalten wird. Wann wurde eine Rechnung erstellt, von wem, mit welchem Inhalt. Wann wurde eine Rechnung storniert, warum, wer hat die Stornierung ausgelöst. Diese Logfiles sind nicht editierbar. Sie können nicht gelöscht, nicht überschrieben, nicht nachträglich verändert werden. Wenn eine Finanzbehörde, ein Gericht oder eine Ermittlungsbehörde unsere Buchführung prüft, sieht sie jeden einzelnen Vorgang in chronologischer Reihenfolge, einschließlich aller Stornierungen und Korrekturen. Wer in einem solchen System eine Rechnung manipuliert, hinterlässt Spuren, die er nicht verwischen kann. Mein Mann weiß das. Er hat solche Spuren in seinem früheren Berufsleben gefunden, ausgewertet und zur Anklage gebracht.

Nicht weil wir Ihnen nicht helfen wollen. Nicht weil wir bürokratisch sind. Nicht weil es uns egal ist, ob Ihre Versicherung erstattet oder nicht. Sondern weil es verboten ist. Und weil wir eines bleiben: ehrlich.

In der konkreten Situation hat mein Mann der Kundin geantwortet. Direkt, unmissverständlich und mit der Klarheit, die fünfundzwanzig Jahre Arbeit für die Justiz mit sich bringen. Er schrieb ihr, dass das Erstellen einer Rechnung kein Wunschkonzert ist. Dass Rechnungen die tatsächlich erbrachten Leistungen zum tatsächlichen Behandlungstag abbilden und nichts anderes. Er wies sie darauf hin, dass ihre Anfrage objektiv den Tatbestand einer Anstiftung zum Versicherungsbetrug erfüllt. Und er teilte ihr mit, dass die Korrespondenz dokumentiert ist.

War das hart? Ja. War es übertrieben? Nein. Wenn jemand von einer Tierärztin verlangt, eine Straftat zu begehen, dann muss die Antwort eindeutig sein. Nicht diplomatisch. Nicht vielleicht. Eindeutig.

Der Druck, der auf Praxen lastet

Wir reden hier nicht über einen Einzelfall. Wir reden über ein Muster. Seit wir die Praxis betreiben, bekommen wir diese Anfragen. Manchmal nett formuliert, manchmal fordernd, manchmal mit dem Unterton: Andere Tierärzte machen das doch auch. Dieser Satz ist übrigens einer der aufschlussreichsten, die wir hören. Denn er bedeutet entweder, dass der Tierhalter lügt, um uns unter Druck zu setzen. Oder er bedeutet, dass tatsächlich Kolleginnen und Kollegen dem Druck nachgeben. Beides ist ein Problem.

Der Druck kommt nicht immer über Mails. Manchmal kommt er direkt am Behandlungstisch, zwischen Tür und Angel, nach einer Untersuchung. „Könnten Sie die Impfung vielleicht auf eine extra Rechnung setzen?“ „Könnte man die Laboruntersuchung als Vorsorge deklarieren statt als Teil der OP?“ „Können Sie das Datum ändern, damit es in den nächsten Versicherungszeitraum fällt?“ Jede einzelne dieser Bitten klingt harmlos. Jede einzelne ist der Anfang eines Betrugs.

Und dann gibt es die Fälle, in denen der Druck über Bewertungen kommt. Wir leben in einer Zeit, in der eine schlechte Google-Rezension eine Praxis existenziell bedrohen kann. Wir kennen Kolleginnen, die Rechnungen „angepasst“ haben, weil sie Angst vor der Bewertung hatten. Weil eine Ein-Stern-Rezension mit dem Text „unflexibel und überteuert“ mehr Schaden anrichtet als eine Stornierung. Das ist die Realität, in der wir arbeiten. Und es ist eine Realität, in der die Ehrlichen bestraft werden.

Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt

Wir verstehen, dass es frustrierend ist, wenn eine Versicherung Leistungen kürzt oder ablehnt. Wir verstehen, dass man sich fragt, wofür man eigentlich Prämien zahlt. Und wir verstehen, dass der erste Impuls ist, beim Tierarzt anzusetzen, weil der ja die Rechnung schreibt.

Aber der richtige Ansprechpartner ist nicht Ihre Tierärztin. Der richtige Ansprechpartner ist Ihre Versicherung. Wenn Leistungen abgelehnt werden, legen Sie Widerspruch ein. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an. Prüfen Sie, ob die Ablehnung mit Ihren Vertragsbedingungen übereinstimmt. Wenn nicht, schalten Sie die Schlichtungsstelle ein oder ziehen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu.

Was Sie nicht tun sollten: Ihren Tierarzt bitten, die Rechnung so umzuschreiben, dass sie in das Erstattungsraster Ihrer Versicherung passt. Denn das löst Ihr Problem nicht. Es schafft neue Probleme, für Sie und für die Praxis.

Und noch etwas: Wenn Sie eine Tierversicherung abschließen, lesen Sie die Bedingungen vorher. Nicht nachher. Nicht erst, wenn die Rechnung kommt und die Hälfte nicht erstattet wird. Viele Versicherungen schließen bestimmte Leistungen kategorisch aus, staffeln die Erstattung nach Wartezeiten oder begrenzen die jährliche Höchstleistung auf Beträge, die im Ernstfall vorne und hinten nicht reichen. Das ist kein Geheimnis, das steht im Kleingedruckten. Und es ist besser, das vor dem Vertragsabschluss zu wissen als danach.

Warum wir diesen Text veröffentlichen

Wir haben lange überlegt, ob wir über dieses Thema schreiben sollen. Es ist unangenehm. Es stellt Tierhalter in ein schlechtes Licht, und das wollen wir nicht, weil die allermeisten unserer Kunden aufrichtige, anständige Menschen sind, die ihre Tiere lieben und ihre Rechnungen ehrlich bezahlen.

Aber wir schreiben diesen Text, weil das Schweigen das Problem größer macht. Weil jede Praxis, die stillschweigend „anpasst“, den Nährboden schafft für die nächste Anfrage. Und weil wir glauben, dass Aufklärung mehr bringt als Wegschauen.

Wenn unsere Gesellschaft etwas braucht, dann ist es Ehrlichkeit. In der Politik, in der Wirtschaft, im Alltag. Und ja, auch bei der Tierarztrechnung. Eine Rechnung ist kein Verhandlungsgegenstand. Sie ist ein Dokument, das die Wahrheit abbildet. Und die Wahrheit ist: Ihre Katze wurde an diesem Tag behandelt, diese Leistungen wurden erbracht, und das kostet diesen Betrag. Nicht mehr. Nicht weniger. Und nicht anders.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenn etwas unklar ist oder Sie eine Position nicht verstehen, rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne jeden einzelnen Posten. Was wir nicht tun werden, ist, sie umzuschreiben. Denn das Einzige, was wir Ihnen, Ihrem Tier und uns selbst schuldig sind, ist die Wahrheit.

Meine Praxis befindet sich in der Enzianstraße 4a in Starnberg. Die Buchhaltung erreichen Sie unter buchhaltung@drmorgott.de. Und wenn mein Mann Ihnen antwortet, dann mit derselben Klarheit, die Sie von jemandem erwarten dürfen, der sein halbes Berufsleben damit verbracht hat, dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden.

Dr. med. vet. Maria-Louise Morgott, mobile Tierärztin, Landkreis Starnberg